Platz- und Wettspielordnung für den Golfpark Elbflorenz
Platz- und Wettspielordnung
Präambel
1.Für die Benutzung der Golfanlage Golfpark Elbflorenz gelten die nachfolgenden Grundsätze der Golfpark Elbflorenz Betriebs-Gesellschaft Possendorf mbH (i. f. GmbH) und des Golfclub Dresden-Elbflorenz e. V. (i. f. Verein) als Ergänzung und genauere Ausgestaltung zu den Golfetiketten und Regeln des DGV.
2. Das Spielen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung. Diese Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange eines anderen Spielers soll auf dem Golfplatz Elbflorenz besonders gepflegt werden. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke "sein" Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügigere Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann, wie er selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich ist, geben die GmbH und der Verein folgende Regelungen bekannt:
I. Allgemeine Spielordnung
§ 1 Spielberechtigung
1.Die Berechtigung zum uneingeschränkten Spielen auf dem Golfplatz der GmbH setzt die Mitgliedschaft voraus. Die Club-Plakette soll deutlich sichtbar am Golf-Bag angebracht werden.
2.Gastspieler müssen Mitglied eines anerkannten in- oder ausländischen Golf Clubs sein und erhalten ein Spielrecht gegen Greenfee.
3.Mitglieder und Gastspieler sind immer nur nach Voranmeldung und/oder nach Reservierung einer Startzeit spielberechtigt.
§ 2 Hausrecht
Das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage steht der GmbH zu, das sie durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragte ausübt. Insbesondere ist den Anweisungen des Starters und/oder des Platzmarshalls zwingend Folge zu leisten.
§ 3 Driving Range
1.Die Benutzung von Driving-Range, Putting-Pitching-Grüns ist sowohl dem in I. § 1 benannten Personenkreis gestattet, aber auch Nichtmitgliedern ohne Nachweis einer Mindestspielstärke, sofern diese den Übungsbetrieb der Mitglieder des Vereins nicht beeinträchtigen und eine gültige Tageskarte gelöst haben.
2.Driving-Range-Bälle (Übungsbälle) dürfen auf dem Platz nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine zeitweilige Platzsperre.
3.Auch auf der Driving-Range gilt als oberster Grundsatz Rücksicht auf andere und Schonung der Anlage. Im Einzelnen:
a)Bitte nehmen Sie Ihren Caddie-Wagen auf die Driving-Range nur mit, wenn diese trocken ist. Bei Nässe nehmen Sie bitte nur einzelne Schläger mit auf die Driving-Range. Bags können mitgenommen werden.
b)Üben Sie auf der Driving-Range nur an den dafür jeweils ausgesteckten und vorgesehenen Stellen. Schlagen Sie keine Bälle in Richtung der Ballsammelmaschine.
c)Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zum Nachbarn.
d)Kinder sollen sich nur auf dem Übungsgelände aufhalten, wenn Sie tatsächlich üben wollen. Kinder unter 10 Jahren sollen nur in Begleitung Erwachsener üben. Die Mitnahme von Kindern auf das Übungsgelände zum Zwecke der Beaufsichtigung ist nicht gestattet.
e)Unterhaltungen auf dem Übungsgelände sollen so geführt werden, dass andere Spieler, die konzentriert üben möchten, nicht unnötig gestört werden.
f)Das Putting-Grün soll nur zum Putten benutzt werden. Annäherungsschläge jeder Art von außerhalb des Grüns sind zu unterlassen. Hierfür steht das Chipping-Grün und das Pitching-Grün zur Verfügung.
g)In der Hütte soll bei Andrang höchstens 1 Stunde geübt werden.
h)Der Golfpro kann Anordnungen im Rahmen des Übungsbetriebs erlassen.
§ 4 Sicherheit von Spielern und Platzarbeiter
1.Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können.
2.Die Platzpflege hat jederzeit das Vorrecht vor dem Spieler.
§ 5 Platzpflege, Etikette
1.Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen. Die Rechen sind an den vorgesehenen Ablagen abzulegen.
2.Ausgeschlagene Divots (Rasenstücke) sind (außer auf dem Abschlag) zurückzulegen und anzudrücken.
3.Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muss sorgfältig ausgebessert werden. Es gilt der ?Grundsatz?, dass jeder Spieler seine Pitchmark und die eines Anderen ausbessert. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchmarkgabel mitzuführen, die auf Verlangen dem Starter und Platzmarshall vorzuzeigen ist.
4.Trolleys dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge und nicht zwischen Bunkern und Grüns gezogen werden. Dies gilt entsprechend für Elektrocarts.
5.Es ist selbstverständlich, dass Papier und sonstige Abfällein die Abfallkörbe geworfen werden. Dies gilt auch für angerauchte Zigaretten, die in die Aschenbecher zu entsorgen sind.
6.Es ist selbstverständlich, dass auf Abschlägen und Grüns keine Taschen abgestellt und die Fahnenstangen auf den Grüns hingelegt und nicht fallen gelassen werden.
§ 6Golfausrüstung
1. Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt. Ziel dieser Regelung ist ein Spielverlauf ohne Verzögerungen durch mehrmaliges Hin- und Herlaufen.
2. Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Spielrechts führen.
§ 7 Kleiderordnung/Spikes
Von allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung erwartet. Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden.
§ 8Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz
1. Ein Flight darf nur aus höchstens vier Spielern bestehen. Die addierte Gesamtvorgabe eines Flights soll 120 nicht überschreiten. Spieler mit Platzerlaubnis werden dabei mit einer Vorgabe von 45 gewertet.
2. Das Spiel soll grundsätzlich am ersten Abschlag begonnen werden. Die Reihenfolge wird ausschließlich durch Startzeiten festgelegt. Kann eine am Wochenende und/oder an Feiertagen angemeldete Startzeit nicht wahrgenommen werden, muss diese mindestens zwei Stunden vor Abschlag im Sekretariat des Vereins abgemeldet werden. Erfolgt dies nicht, wird dies als einen Verstoß gegen die Etikette betrachtet.
3. Schnelleren Partien ist gemäß nachfolgender Regelung grundsätzlich unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen zu geben.
a)Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen alleine oder zu zweit unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu zweit, zu dritt oder zu viert.
b)An Wochenenden und Feiertagen sollen sich die Spieler zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen. Am 1. Abschlag präsente, spielbereite Drei- bzw. Vierballspiele dürfen vor spielbereiten Zweiballspielen starten. Zweier sollten sich daher mit Einzelspielern zu Dreiern oder zu Vierern zusammenschließen, um einen zügigen Spielablauf zu gewährleisten. Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Partien gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe um ein Fairway verloren oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist.
c) Einzelspieler haben an Wochenenden und Feiertagen kein Durchspielrecht. Insbesondere an Wochenenden sollten sich Einzelspieler mit anderen Einzelspielern oder Gruppen zusammenschließen.
4. Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, dass ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Spiel über eine abgekürzte Runde zu überholen.
§ 9Haustiere
Hunde sind auf dem Golfplatz und der Driving-Range nicht erlaubt.
§ 10Platzsperre am Turniertag
1. Sperrzeiten werden an der Infotafel im Clubhaus veröffentlicht und sind der Homepage zu entnehmen.
2. Die Spielfolge im Anschluss an ein Turnier wird über Startzeit oder einen Starter geregelt.
§ 11Probeschläge/Probeschwünge
1.Probeschwünge auf den Abschlägen sind nicht erlaubt.
2. Es dürfen nur markierte Abschläge und gesteckte Greens benutzt werden.
3.Den Abschlag soll ein Flight erst dann betreten, wenn das vorausspielende Flight das Grün verlassen hat oder wenn die vorausspielende Gruppe ohne jeden Zweifel außer Reichweite ist. Es wird als schwerer Verstoß gegen die Golfregeln angesehen, wenn ein Spieler bereits auf dem Abschlag steht, seinen Ball aufteet und/oder dort Probeschwünge macht, obwohl das vorausspielende Flight noch in Reichweite ist.
4.Das Gleiche gilt auf der Spielbahn nach dem Abschlag. Es wird auch hier als schwerer Verstoß gegen die Golfregeln angesehen, wenn Probeschwünge in Spielrichtung gemacht werden, obwohl das vorausspielende Flight noch in Reichweite ist.
5.Es wird aber auch als Verstoß gegen die Golfregeln betrachtet, wenn der vorausspielende Flight dem nachfolgenden Flight das Durchspielrecht nicht gestattet.
§ 12Haftung/Gefahren
1. Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Eltern haben die Aufsichtspflicht über deren Kinder. Das Mitnehmen von Kleinkindern auf den Golfplatz, auch im Kinderwagen, ist wegen der Gefahr durch fliegende Golfbälle nicht erlaubt.
3.Der Aufenthalt in der Maschinenhalle ist Kindern und Jugendlichen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
4. Durch die Golfanlage führen öffentliche Wege. Hier ist äußerste Vorsicht und Rücksicht geboten. Wenn Benutzer dieser Wege durch das Spiel gefährdet werden können, ist jedes Spiel unbedingt zu unterlassen. Die Personen sollen höflich aufgefordert werden, ihren Weg ohne Zögern fortzusetzen.
§ 13Sonstiges
1.Clubeigene Handtücher dürfen aus der Umkleide nicht entfernt werden
2. Bei der Anfahrt soll nach der Durchfahrt des Schilltores höchstens 10 km/h gefahren werden. Parken Sie nur an den vorgesehenen Stellen und beachten Sie die Parkmarkierungen.
3.Die Benutzung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein und die GmbH übernehmen keine Haftung. Die Eltern/Begleitpersonen haben die Aufsicht über die den Kinderspielplatz nutzenden Kinder.
II. Wettspielordnung
§ 1Wettspieldurchführung
Alle Wettspiele werden ausgetragen nach der gültigen Spiel- und Wettspielordnung und den Regeln des Deutschen Golfverbandes, nach der Wettspielordnung und den ?besonderen Platzregeln? des Vereins und den am Wettspieltag ggf. geltenden Sonderregelungen, welche vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben werden.
§ 2Ausschreibung
1. Die vom Verein und der GmbH für die Saison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage veröffentlicht.
2. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung verbindlich, die vor Beginn des Wettspiels im Clubhaus ausgehängt ist oder auf sonstige Weise bekannt gegeben wird.
§ 3Nennliste und Meldeschluss
1. Mit der Ausschreibung hängt an der Informationstafel im Clubhaus eine Nennliste aus, in der sich Clubmitglieder und sonstige Bewerber mit Namen und Vornamen eintragen können. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub und die aktuelle Spielvorgabe ein. Meldungen beider Personengruppen können auch telefonisch oder über die Homepage erfolgen.
2. Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.
3. Meldungen nach dem offiziellen und in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss, bzw. nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl, werden auf einer Warteliste in der Reihenfolge nach ihrem Eingang verwaltet. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen aus dem regulären Teilnehmerfeld Personen der Warteliste in die Startliste aufzunehmen.
4. Absagen und Streichungen für gemeldete Turniere sind bis zum Nennschluss möglich. Bei späteren Abmeldungen oder bei Nichterscheinen am Start muss die Meldegebühr entrichtet werden, soweit der freigewordene Startplatz nicht anderweitig vergeben werden kann.
§ 4Teilnehmer
1. Jeder Teilnehmer ist für die Entrichtung des Nenngelds (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels verantwortlich.
2. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit der Eintragung auf seiner Zählkarte (Vorgabe und Spielergebnis) verantwortlich. Falsch eingetragene Vorgaben sind vor Beginn des Spiels ggf. vom Sekretariat berichtigen zu lassen.
§ 5Startverspätung
1. Bei Startverspätung eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 der Golfregeln und Anmerkung.
2. Teilnehmer haben sich mindestens 5 Minuten vor der Startzeit am Start einzufinden und beim Starter zumelden. Teilnehmer, die ihre Abschlagszeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählspiel mit zwei Strafschlägen, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft. Größere Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft.
§ 6Zähler
Die Bestimmung des Zählers erfolgt auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter.
§ 7Wettspielleitung
1. Die Wettspielleitung besteht aus höchstens 3 Personen. Sie ist neben dem Spiel- und Vorgabeausschuss verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
2. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe
- über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
- Änderungen in der Zusammenstellung von Spielergruppen bis unmittelbar vor Beginn des Wettspiels vornehmen
- alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen
- auf Grund besonderer Umstände die für den allgemeinen Spielbetrieb gütigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen.
3. Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Teilnehmer durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.
§ 8Regelentscheidungen durch die Spielleitung
1. Bezüglich Entscheidungen der Spielleitung wird auf die Regeln 33 + 34 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass der Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist.
2. Die Spielleitung entscheidet nach Regel 34 im Falle einer Disqualifikation als Gesamtausschuss mit Mehrheit. Die Spielleitung kann Platzrichter bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt ist deren Entscheidung endgültig.
3. Beanstandungen, die Auswirkungen auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 15 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingereicht werden (Ausgenommen sind Beanstandungen nach 34-1.b der Golfregeln).
4.Ein Wettspiel gilt 15 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
§ 9 Entscheidungen durch den Spiel- und Vorgabeausschuss
Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, kann der Spiel- und Vorgabeausschuss über Vorstehendes hinaus folgende Sanktionen verhängen:
a) Verwarnung
b) Auflagen
c) Befristete Wettspielsperre.
Es können vom Spiel- und Vorgabeausschuss wegen einem unsportlichen oder einem grob unsportlichen Verhalten auch mehrere Sanktionen nebeneinander verhängt werden.Die Entscheidung ist endgültig. Grob unsportliches Verhalten liegt insbesondere vor, wenn ein Spieler und/oder sein Zähler ein Wettspielergebnis vorsätzlich manipuliert, indem er zum Beispiel vorsätzlich eine zu niedrige Schlagzahl auf der Score-Karte aufschreibt.
§ 10Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Für die Aussetzung des Spiels gilt grundsätzlich Regel 6-8 der Golfregeln. Setzt die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr aus, gilt der Wortlaut gemäß Golfregel, Ziffer 5 Anhang I, Teil C Wettspielausschreibung. Das Signal für die Aussetzung und Wiederaufnahme des Spiels ist ein Sirenenton.