Allgemeine Wettspielordnung ab 2009 (Rahmenausschreibung)
1. Abspielzeit (Regel 6-3. Anmerkung)
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikationsstrafe nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumnis der Abspielzeit wie folgt bestraft:
Lochspiel: Lochverlust am 1. Loch
Zählspiel: 2 Schläge am 1. Loch
Wettspiel nach Stableford: 2 Punkte von Gesamtpunkteergebnis aus der Runde
Strafe für Spielbereitschaft nach 5 Minuten: Disqualifikation
Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Partie/Spieler durch den Starter, je nachdem, was später liegt.
2. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Partie verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 60 sek. und die folgenden Spieler die Zeit von 45 sek. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
3. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8.b. Anmerkung)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Der Ball darf straflos aufgenommen werden. Vor dem Aufnehmen des Balls muss dessen Lage vom Spieler gekennzeichnet werden.
Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist.
Das Signal für Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langanhaltender Signalton. Das Signal für die Wiederaufnahme des Spiels sind wiederholt zwei kurze Signale einer Sirene.
Hinweis: Das Signal für eine Spielunterbrechung aus sonstigen Gründen sind
wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne einer Sirene.
4. Üben/Nachputten (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z. B. "Nachputten") auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch
5. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: In Notfällen).
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: Disqualifikation
Zählspiel: Disqualifikation
Possendorf, 07. Juni 2009
Golfclub Dresden Elbflorenz e.V.